Ruth Henrich


Rechtsanwältin

  • Fachanwältin für Bau‐ und Architektenrecht

Studium der Rechtswissenschaften

  • Universität des Saarlandes
  • Freie Universität Berlin
  • Eberhard Karls Universität Tübingen
  • Erste juristische Staatsprüfung

Universität Tübingen Dezember 1981

  • Zweite juristische Staatsprüfung

Baden‐Württemberg nach Elternzeit Januar 1986

Berufliche Aktivitäten

  • Freie Mitarbeit in verschiedenen Kanzleien seit 1986
  • Als Rechtsanwältin tätig seit 1987, stets mit dem Schwerpunkt Bau‐ und Architektenrecht (Referatsleitung)
  • Selbstständige Rechtsanwältin seit 1994
  • Gründung der Kanzlei in der Kaiserstraße 18 in St. Ingbert im Jahr 1998
  • Verleihung der Befugnis zum Führen der Bezeichnung – Fachanwältin für Familienrecht Dezember 2001
  • Verleihung der Befugnis zum Führen der Bezeichnung – Fachanwältin für Bau‐ und Architektenrecht Dezember 2008
  • Lehrbeauftragte an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) des Saarlandes von Sommersemester 2004 im Fach Grundlagen des Bauplanungsrechts an der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen bis Wintersemester 2021/2022

Mitgliedschaften

Mitglied im DAV und der arge baurecht Arbeitsgemeinschaft für Bau‐ und Immobilienrecht im Deutschen AnwaltVerein

In der ARGE Baurecht haben sich die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 3.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.

Mitglied des Kreistages des Saarpfalz-Kreises, hierbei Mitglied des Kreistagsausschusses für Kultur, Schule und Bau, sowie Aufsichtsratsmitglied der Kreiskrankenhaus St. Ingbert GmbH