Anwaltliche Tätigkeit der Kanzlei im
Bau‐ und Architektenrecht
Im privaten und öffentlichen Baurecht sowie im Architektenrecht hat die Kanzlei langjährige Erfahrung und vertritt mit fundiertem Fachwissen Bauherrn, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Planungsbüros, Handwerker, Projektsteuerer und Bauträger.
Die Tätigkeit reicht hierbei von der Rechtsberatung über die Vertragsgestaltung bis zur Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten, selbstständigen Beweisverfahren, Streitverkündungen und Teilnahme an gerichtlichen Mediationsverfahren. Die Kompetenz der Kanzlei umfasst auch die prozessuale Auseinandersetzung bei Großbauprojekten über die Grenzen des Saarlandes hinaus.
Bearbeitet werden alle Fragen des Immobilienbereiches einschließlich des Mietrechtes, insbesondere des gewerblichen Mietrechtes und des Wohnungseigentumsrechtes.
Beispiele
- Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen des Bauwesens (z.B. Architekten‐/ Ingenieurverträge, VOB‐Verträge, Bauträgerverträge)
- Werklohnforderungen; z.B. Vertretung bei Werklohnklagen bei gekündigtem VOB‐Detailpauschalvertrag von Großbauprojekten; Problematik der Abrechnung der erbrachten Leistungen bei fehlendem Aufmaß
- Bearbeitung der Nachtragsproblematik und –berechnung u.a. wegen Bauzeitenverschiebung und Verlängerung von Großbaustellen
- Problematik des § 648 a BGB
- Honorarforderungen nach der HOAI
- Rechte bei Mängeln der Werk‐ oder Planungsleistung
- Bearbeitungen von Fragestellungen der Landesbauordnungen der Bundesländer, Baugenehmigungen, Nachbarrechte
- Planungsrecht – Bebauungsplanverfahren